Zurzeit darf nur eine Notbetreuung im Kindergarten angeboten werden.

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen,

  1. bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist,
  2. bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht sowie Kinder,
  3. die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes werden

Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung muss ein entsprechender Antrag bei der Samtgemeinde Hesel eingereicht werden. Den Antrag finden sie auf der Homepage vom Rathaus Hesel oder nach Absprache über den Kindergarten .

Wir hoffen, bald wieder alle Kinder im Kindergarten willkommen heißen zu dürfen.